Die
Europäische Menschenrechtskonvention (
EMRK) ist eine Vereinbarung aller Mitgliedsstaaten des Europarates. Sie schützt die
Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie zum Beispiel das Recht auf Freiheit und Sicherheit oder das Recht auf ein faires Verfahren. Länder, die dem Vertrag beitreten, sind verpflichtet diese Rechte allen Menschen, die sich in ihrem Land aufhalten, zu gewährleisten. Die Wahrung dieser Rechte kann bei
Gericht eingeklagt werden. Sind alle nationalen Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft, kann beim „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ Beschwerde eingelegt werden.